Förderprogramme im Bereich Digitalisierung für den Einzelhandel

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Die Wirtschaft und vor allem der Einzelhandel haben durch die Coronapandemie stark gelitten. Um die Unternehmen etwas zu entlasten und sie bei dem Trend der Digitalisierung zu unterstützen, wurden einige Förderprogramme auf den Weg gebracht.

Die NBank unterstützt den Einzelhandel mit dem Förderprogramm „Niedersachsen - Digital aufgeLaden“ und richtet sich damit vor allem an kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen. Das Förderprogramm soll diese bei der Einführung und der Erweiterung von digitalen Maßnahmen unterstützen. Im Rahmen der Förderung erfolgt eine ausführliche Potenzialanalyse mit anschließender Digitalisierungsberatung durch erfahrene Berater und Beraterinnen. Förderfähig sind Einzelhandelsunternehmen mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachen, deren Gründung vor dem 01.03.2020 liegen muss und der Fokus auf dem Verkauf von Waren an Endkunden liegt. Das bedeutet, dass Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Friseure oder auch Fitness Studios nicht förderfähig sind. Gefördert wird die Durchführung einer Digitalisierungsberatung. In diesem Rahmen werden die Beratungskosten und die Reisekosten der Berater und Beraterinnen von der NBank übernommen. Die explizite Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen fallen dabei nicht in die Förderung, können aber ggf. durch andere Programme (z.B. „go-digital“ oder „Digital jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) gefördert werden. Förderfähige Beratungsmöglichkeiten sind zum Beispiel Online Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Shopsysteme, Webdesign, Datenschutz, Softwareentwicklung, Produktentwicklung, Social Media, Geschäftsmodellentwicklung und Prozessoptimierung. Der Prozess der Förderung erfolgt dabei in 8 Schritten: Zunächst muss das zu fördernde Unternehmen ein Beratungsunternehmen finden und infolgedessen einen Beratungsvertrag abschließen. Als nächster Schritt wird der Antrag auf Bewilligung der Förderung einer Digitalisierungsberatung bei der NBank durch den Berater oder die Beraterin gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen durch die NBank wird, sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, die Förderung bewilligt und eine De-minimis-Bescheinigung ausgestellt. Anschließend wird die Digitalisierungsberatung in Form einer Standortbestimmung, einer Potenzialanalyse und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen durchgeführt. Das Beratungsunternehmen erstellt einen Beratungsbericht, der dem Förderunternehmen im Anschluss ausgehändigt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt über einen Betrag von maximal 2.500 €, von der nur die Mehrwertsteuer vom Einzelhandelsunternehmen getragen werden muss. Abschließend kümmert sich das Beratungsunternehmen um den Schlussbescheid der NBank und die Zahlung der Förderung. Es muss im Anschluss nur noch der Verwendungsnachweis für das Beratungsunternehmen unterschrieben werden.

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Förderprogramms „Niedersachsen – Digital aufgeLaden“ unter https://digital-aufgeladen.de/foerdermoeglichkeiten abrufbar. 

Zwei weitere Förderprogramme werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgestellt. Bei dem Förderprogramm „go-digital“ erfolgt die Unterstützung in Form von konkreten Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den drei vorgegebenen Bereichen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Die Förderung richtet sich dabei an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und weniger als 20 Millionen Euro Jahresumsatz. Das Unternehmen wählt ein Hauptmodul, das mindestens 51% der Förderung betragen muss. Themenbereiche aus den anderen Modulen können auch mit ausgewählt werden. Die Förderquote liegt bei 50% auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 € (exkl. MwSt.) und maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Die Leistungen werden von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht.

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/go-digital/faq-go-digital.html abrufbar.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein weiteres Förderprogramm auf den Weg gebracht - „Digital Jetzt“. Bei diesem Förderprogramm können Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen beantragt werden. Kleine und mittlere Unternehmen mit 3-499 Beschäftigten können den Antrag auf Förderung stellen. Die Voraussetzung dafür ist eine detaillierte Vorhabensbeschreibung mit dem aktuellen Digitalisierungsstand, Art und Anzahl der Maßnahmen und die Ziele des Vorhabens. Wichtig dabei ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen hat. Der Zuschuss dieses Förderungsprogramms bemisst  sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens und ist nach der Größe des Unternehmens gestaffelt. Um den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie entgegenzuwirken, gelten für alle Unternehmen, die ihre Anträge bis zum 31.12.2021 einreichen, höhere Förderquoten. Ein Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhält eine Fördersumme in Höhe von bis zu 50%. Für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten gilt eine Förderquote von 45% und für Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten eine Summe von 40%. Für Anträge, die nach dem 01.01.2022 eingehen, gelten Förderquoten in Höhe von bis zu 40% (<50), 35% (<250) und 30% (<499). Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Unternehmen.

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html  abrufbar.

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