Online sichtbar / Geförderte Digitalberatung bis 2500 Euro

|  EinzelhandelDigitalisierungFördermittel

Die coronabedingten Ladenschließungen stellen vor allem kleine, inhabergeführte und meist nur stationär vertretene Einzelhändler*innen vor große Herausforderungen. Die digitale Sichtbarkeit der Einzelhandelsbetriebe ist daher in Zeiten von Lockdowns, Ladenschließungen und Ausgangssperren ein wichtiger Baustein, um langfristig auf dem Markt zu bestehen. 

Das Land Niedersachsen hat hierzu kürzlich das Förderprogramm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ auf den Weg gebracht, um stationäre Einzelhändler*innen bei Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen. 
Im Rahmen des Förderprogramms werden Digitalisierungsberatungen durch autorisierte Beratungsunternehmen zu 100 % und bis zu 2.500 Euro (exkl. MwSt.) gefördert. 
Für die Unternehmen fällt somit lediglich die Mehrwertsteuer an! 

Autorisierte Beratungsunternehmen bieten niedersächsischen Einzelhandelsbetrieben individuelle Beratungsleistungen zur Förderung der digitalen Sichtbarkeit an. 
Hierzu gehören:
•    ein persönliches Auftaktgespräch vor Ort
•    eine Potenzialanalyse zur Online-Sichtbarkeit des Unternehmens
•    individuelle Handlungsempfehlungen mit schriftlicher Zusammenfassung der Ergebnisse für den Einzelhandelsbetrieb
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Interessierte unter Niedersachsen Digital aufgeLaden (digital-aufgeladen.de), einen Überblick über alle Berater in Niedersachsen bietet der Link Beratungsunternehmen finden – Niedersachsen Digital aufgeLaden (digital-aufgeladen.de). Ein Beratungsunternehmen, das Einbeck bereits im Bereich Stadtmarketing und Standortentwicklung begleitete, ist die CIMA Beratung + Management GmbH - die Möglichkeit einer unverbindlichen Interessensbekundung erhalten Einzelhändler über www.aufgeladen.cima.de.

Bedingungen für eine Förderung
Das Programm Niedersachsen Digital aufgeLaden hilft Einzelhandelsunternehmen mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen. Als Einzelhandelsunternehmen gelten hierbei kleine und mittlere Unternehmen, die:

 Vor dem 01.03.2020 gegründet wurden
-  Ihren Sitz und mindestens ein stationäres Einzelhandelsgeschäft in Niedersachsen haben
- Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher veräußern
- Der Verkauf von Waren an Endkunden muss eine übergeordnete Rolle spielen.

Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Kosmetikstudios und Friseursalons, sind daher von der Förderung ausgeschlossen.

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ANSPRECHPARTNER

 

Rebecca Siemoneit-Barum

Geschäftsführung 
Event- und Citymanagement

Tel: 05561/ 31319-25
r.siemoneit-barum(at)einbeck-marketing.de

Alice Werner

Projektmanagement
Standortentwicklung

Tel.:  05561/ 31319-26
a.werner(at)einbeck-marketing.de

Sophie Pyrkotsch

Projektmanagement
Kommunikation

Tel: 05561/ 31319-18
s.pyrkotsch(at)einbeck-marketing.de