Nachfolgend einige Eckpunkte des neuen Zuschussprogramms:
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (d.h. mit weniger als 250 Mitarbeitern im Verbund), Selbstständige im Hauptgewerbe sowie gemeinnützige Organisationen
- Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 ist zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen. Bei jungen Unternehmen zählen die Vergleichsmonate November und Dezember 2019. Bei gemeinnützigen Unternehmen werden statt der Umsätze die Einnahmen betrachtet.
- Die Förderhöhe bemisst sich an den erwarteten Umsatzeinbrüchen für Juni-August 2020, erstattet einen Anteil der förderfähigen Fixkosten und beträgt max. 50.000 € pro Monat.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Anträge können nur digital in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleistern gestellt werden.
- Anträge müssen bis spätestens 31. August 2020 gestellt werden.
Details und alle aktuellen Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de